Stichwahl bei den kreisangehörigen Gemeinden bei der Kommunalwahl 2020 in NRW

Die schwarz-gelbe Regierung wollte erneut bei den Kommunalwahlen die Stichwahl bei den Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten abschaffen. Ein Blick auf die Statistik bei den kreisangehörigen Gemeinden zeigt, ein welch großer Fehler dies gewesen wäre:

Stichwahl 102 27.3%
Absolute Mehrheit 118 31.6%
1 oder 2 Bewerber 138 37.0%
keine Wahl 15 4.0%
Total 373 100.0%

In 102 Gemeinden wird es am 27. September 2020 zu einer Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidat/innen kommen. In 138 Gemeinden traten nur ein oder zwei Bewerber an, was eine Stichwahl aus der Natur der Sache heraus ausschloß und in 118 Gemeinden kam der gewählte Kandidat/die gewählte Kandidatin bereits bei der Hauptwahl und mindestens zwei weiteren Mitkandidat/innen auf über 50%. In 15 Gemeinden fand keine Bürgermeisterwahl statt.

Darüber hinaus wird es in 26 Kreisen oder Kreisfreien Städten zu Stichwahlen kommen. In 25 Kreisen oder Kreisfreien Städten wurde der Kandidat direkt gewählt, während in drei Kreisen oder Kreisfreien Städten keine Wahl des/der Oberbürgermeister/in oder Landrät/in stattfand.

Mit anderen Worten: Wäre die Abschaffung der Stichwahl durch die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nicht durch das Landesverfassungsgericht gekippt worden, wären in 102 Gemeinden und 26 Kreisen oder Kreisfreien Städten Amtsinhaber/innen gewählt worden, die nur schwach legitimiert wären. Somit hat das Ergebnis der Wahl noch einmal unterstrichen, warum eine Stichwahl sinnvoll ist.

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