Ausblick auf das Wahljahr 2019

Im Jahr 2019 stehen zahlreiche Urnengänge an. Neben der Wahl zum Europäischen Parlament dürften die Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen als die bedeutsamsten des Jahres gewertet werden, was nicht heißen soll, daß die Bürgerschaftswahl in Bremen unwichtig wäre.

Zudem finden zahlreiche Kommunalwahlen statt, und zwar parallel zur Wahl zum Europäischen Parlament. Hier findet nahezu eine kleine Bundestagswahl statt, wenn in acht (es ist anzunehmen, daß Thüringen sich auch noch entscheiden wird, am 26. Mai 2019 wählen zu lassen) Bundesländern die Kommunalparlamente neu gewählt werden. Problematisch ist dies durchaus, weil die kommunalen Themen durch den Europawahlkampf überlagert werden und dadurch in den Hintergrund treten könnten. Zudem besteht die Gefahr, daß eine bundesweite Stimmung an diesem speziellen Tag in einer Weise Einfluß auf die Kommunalwahlen nehmen könnte, wie es bei einer stärkeren Streuung der Wahltermine nicht der Fall wäre. Der mögliche Einwand, durch die Zusammenlegung könnte Geld gespart werden, entfällt, weil es sich hier um lediglich landesweite Ereignisse handelt.

Für eine solche Zusammenlegung könnte sprechen, daß dies bezüglich beider Wahlen, also der Kommunalwahlen als auch der Parlamentswahlen für Europa, eine Erhöhung der Wahlbeteiligung mit sich bringen könnte. Aber auch dies muß nicht unbedingt sein, denn die Erfahrungen zeigen, daß nicht jede/r Wähler/in, die oder der an einer Wahl teilnimmt, zum Beispiel auch bei einem gleichzeitig stattfindenden Bürgerentscheid seine oder ihre Stimme abgibt.

Spannend werden die Bürgerschaftswahlen in Bremen sowie die Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen hinsichtlich des Abschneidens der AfD. Gelingt es der Politik bis dahin, die Flüchtlingsfrage aus dem Wahlkampf zu nehmen, dürften die selbsternannte »Alternative für Deutschland« schweren Zeiten entgegen gehen. Leider gibt es auch in der Bundesregierung Kräfte, die hierzu keine Anstalten machen. Die Wahlergebnisse der AfD in Hessen und Bayern, die hinter den Erwartungen der Partei zurückgeblieben sind, könnten auf einen beginnenden Niedergang deuten. Besonders in den neuen Bundesländern werden die Wahlergebnisse hier weitere Hinweise liefern.

In Thüringen steht darüber hinaus die erste rot-rot-grüne Regierung unter Leitung eines Ministerpräsidenten von der Linkspartei zur (Wieder-)Wahl. Gerade im Hinblick auf künftige Machtoptionen der gegenwärtig eher schwindenden SPD dürfte diese Wahl Bedeutung haben.

Sachsen bildet hingegen besonders hinsichtlich des Abscheidens der AfD den Mittelpunkt des Interesses. Bei der Bundestagswahl wurde die AfD landesweit stärkste Partei. Hier könnte sich am Tag nach der Wahl die Regierungsbildung besonders schwierig gestalten, sollte die AfD nicht wesentlich geschwächt aus dem Urnengang hervorgehen.

Insgesamt werden die Wahlen 2019 allesamt eine bundespolitische Bedeutung erlangen. Denn sie sind für die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer die ersten Tests seit ihrer Wahl im Dezember 2018. Doch auch für die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles wird viel vom Ausgang der Urnengänge abhängen, denn wenn es ihr nicht gelingen sollte, den Negativtrend der Partei umzukehren, könnten die Sozialdemokraten noch vor Ende dieses Jahres bereits vor der Wahl einer oder eines neuen Vorsitzenden stehen. Hierbei dürfte neben den Landtagswahlen auch die Wahl zum Europäischen Parlament besonderen Einfluß haben, zumal es sich um die erste Wahl nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union handelt.

Dies alles zeigt, daß 2019 politisch gesehen ein sehr spannendes Jahr sein wird. Den Anfang macht der Mega-Wahltag 26. Mai 2019 mit seinen Wahlen zum Europäischen Parlament, zur Bremischen Bürgerschaft sowie  in acht Bundesländern zu den Kommunalparlamenten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und wahrscheinlich auch Thüringen. Im Spätsommer folgen am 1. September 2019 die Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen. Mit der Landtagswahl in Thüringen am 27. Oktober findet dann das Wahljahr 2019 seinen krönenden Abschluß.

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Neuwahlen 2018?

Die gegenwärtige Regierungskrise der großen Koalition legt die Frage nahe, ob es noch in diesem Jahr zu Neuwahlen kommen könnte. Nach Medienberichten wird ein solches Szenario auch innerhalb der SPD nicht mehr ausgeschlossen und entsprechende Vorbereitungen  sollen begonnen haben.

Fänden Neuwahlen statt, würden diese nach altem Wahlrecht abgehalten. Das bedeutet, daß nach wie vor die Gefahr besteht, daß eine Partei eine erhebliche Anzahl von Überhangmandaten erringen würde, die wiederum durch Ausgleichsmandate zu einer entsprechenden – nach meiner Auffassung grundsätzlich unproblematischen – Größe des Bundestages führen würde.

In der gegenwärtigen Lage ist nicht zu erwarten, daß die Parteien zu einem entsprechenden Wahlrechtskompromiß finden würde. Gleichwohl wäre eine Lösung vergleichsweise einfach zu finden, die die Zahl der Überhangmandate begrenzen könnte, nämlich die Einführung der Präferenzwahl bei den Erststimmen. Würde ein solches System eingeführt, das den Wähler/innen ermöglichte, bei den Erststimmen mehrere Präferenzen zu vergeben, würde es ausgeschlossen, daß eine Partei, die nur knapp stärker ist als die anderen, eine so große Zahl von Überhangmandaten erringen würde, daß der Bundestag maßgeblich vergrößert würde.

Eine solche Änderung des Wahlrechts wäre binnen kurzer Zeit zu bewerkstelligen und könnte auch bereits bei Neuwahlen noch in diesem Jahr dazu führen, daß direkt gewählte Abgeordnete mit stärkeren Ergebnissen besser legitimiert würden, als dies gegenwärtig der Fall wäre.

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Déjà-vu: SPD-Mitgliederentscheid vor dem Bundesverfassungsgericht

Wie auch schon vor vier Jahren muß sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit Anträgen gegen den Mitgliederentscheid der SPD zum Koalitionsvertrag befassen. Auch schon vor vier Jahren wurde dagegen geklagt mit der Behauptung, hier würde den SPD eine zweite Bundestagswahl ermöglicht und die Entscheidung der Mitglieder zum Koalitionsvertrag stellten einen Eingriff in das freie Mandat der Abgeordneten dar, weil sie im Falle der Ablehnung gehindert werden sollten Angela Merkel zur Kanzlerin zu wählen.

Heute wird erneut so argumentiert. Dabei vergessen die Gegner des Mitgliederentscheids, daß jede Partei irgend ein Gremium über den ausgehandelten Koalitionsvertrag entscheiden lassen kann. Es ist eben nicht so, daß die Parteien auf der Grundlage eines wie auch immer gearteten Wähler/innenwillens handeln, der den Koalitionsvertrag automatisch in Kraft setzt, sondern die Parteien hier autonom und entsprechend ihrer Interessen und Programmatik entscheiden, ob sie einen Koalitionsvertrag für ausreichend halten oder diesen ablehnen. Bislang entschieden in der Regel Parteitage oder der Parteivorstand über diese Frage.

Vor vier Jahren legten die Sozialdemokraten diese Entscheidung erstmals in die Hände der Mitglieder. Und ebenfalls seit vier Jahren steht nun plötzlich die Behauptung im Raum, hierdurch würde das freie Mandat der Abgeordneten beschränkt. Bedauerlicherweise hat sich bislang kein Journalist gefunden, der den Vertretern dieser Auffassung die Frage stellte, warum bei der Entscheidung der Parteimitglieder über einen Koalitionsvertrag das freie Mandat der Abgeordneten beschränkt würde, hingegen bei der Entscheidung des Parteivorstandes oder eines Parteitages über die Annahme eines Koalitionsvertrages das freie Mandat der Abgeordneten nicht eingeschränkt würde. Entsprechende Behauptungen hat man bezüglich der letzten beiden Varianten bislang jedenfalls nicht wahrgenommen.

Vor vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entsprechende Klagen abgewiesen und auch in diesem Jahr sind bereits zwei Anträge diesbezüglich abgewiesen worden. Das Bundesverfassungsgericht sieht in solchen Mitgliederentscheiden kein Problem. Das ist auch konsequent, denn wenn die Mitglieder über den Koalitionsvertrag nicht entscheiden dürfen, wäre daraus der Schluß zu ziehen, daß auch die Entscheidung von Parteitagen über Koalitionsverträge verfassungsrechtlich problematisch wären. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grund, aus dem der Partei eine Beurteilung über einen Koalitionsvertrag aus der Hand genommen werden sollte. Wie die Partei darüber entscheidet, ist ihre Sache, so lange diese Entscheidung im Rahmen einer inneren demokratischen Ordnung stattfindet.

Insofern bleibt zu erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin grünes Licht geben wird für die die Beteiligung der Mitglieder der SPD an der Entscheidung über den Koalitionsvertrag.

Doch warum machen an dieser Stelle selbst Verfassungsrechtlicher die Diskussion um eine Beschränkung des freien Mandates der Abgeordneten auf? Dies könnte mit der Möglichkeit zusammenhängen, daß die angestrebte und auch in dieser Wahlperiode von den Medien kräftig befürwortete große Koalition durch einen Mitgliederentscheid nicht zustande kommen können. Ein Parteitag ist in dieser Hinsicht leichter zu beeinflussen als die gesamte Mitgliedschaft einer Partei. Hierin könnte durchaus das Interesse der Gegner der Mitgliederbefragung liegen – weil sie die große Koalition wollen, scheuen sie die Unwägbarkeiten, die mit einer Basisabstimmung der SPD einhergeht, zumal hier die Kritik an einer Neuauflage der großen Koalition besonders intensiv ist.

Von alledem sollte sich die SPD und ihre Mitgliedschaft nicht beeindrucken lassen. Ein Nein zur großen Koalition ist ebenso legitim und gerechtfertigt wie ein Ja und sollte in der Öffentlichkeit nicht als Ausweis mangelnder staatspolitischer Verantwortung gewertet werden. Entgegen landläufigen Diskussionen der letzten Jahre gibt es keine Alternativlosigkeit in einer Demokratie, und wer hier die eine oder andere Alternative delegitimieren will, hat wohl selbst ein Problem mit der Demokratie. Deshalb sollte jetzt ruhig abgewartet werden, wie die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands entscheiden. Eines jedoch steht schon jetzt fest: Die Entscheidung, die da getroffen wird, hat die gleiche Legitimation wie die Entscheidung eines Parteivorstandes oder eines Parteitages.

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Staatskrise oder doch nur Sturm im Wasserglas? Zur möglichen Neuwahl des Bundestages.

Die Sorge um das Land ist ein Elitendiskurs. Offensichtlich sind erhebliche Teile der Elite der Auffassung, daß die gegenwärtige Unsicherheit hinsichtlich der Regierungsbildung die Stabilität Deutschland gefährden könnte. Dies ist allerdings nicht der Fall. Im Grundgesetz sind sämtliche Sicherungen vorhanden, die genau das verhindern, was gegenwärtig von einigen Vertretern in Politik, Wirtschaft und Medien orakelt wird.

Nach dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen ist kein Machtvakuum entstanden. Die Regierung der 18. Wahlperiode ist nach wie vor geschäftsführend im Amt. Der neue Bundestag hat sich konstituiert und ist handlungsfähig. Schon jetzt könnten zumindest die in der Verfassung vorgeschriebenen Ausschüsse eingesetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen.

Doch wie geht es mit der Regierung weiter? Die FDP hat sich aus der Verantwortung verabschiedet und die SPD hat zurecht angesichts der hohen Verluste für große Koalition insgesamt und das schlechte eigene Ergebnis beschlossen, in die Opposition gehen zu wollen. Der gegenwärtige öffentliche Diskurs, der dazu geeignet ist, Druck auf die SPD auszuüben, doch in eine große Koalition zu gehen, erinnert an den Druck, der nach der Bundestagswahl 2013 in Politik, Wirtschaft und Medien auf die sozialdemokratische Basis ausgeübt wurde, dem Koalitionsvertrag zur großen Koalition zuzustimmen. In ähnlicher Weise sollen die Sozialdemokraten offenbar auch diesmal in eine große Koalition gedrängt werden.

Jene, die offenbar ein Interesse daran haben, daß sich politisch nichts verändert und weiterhin Angela Merkel die Geschicke dieses Landes führen soll, ziehen gar eine Minderheitsregierung in Erwägung. Dies wird allerdings nicht nach dem Geschmack Merkels sein, die die Fäden gerne selbst in der Hand hält und Zweifel daran, Sachwalterin der Wirtschaft zu sein (siehe: Nähe zur INSM zu Beginn ihrer Karriere als Kanzlerkandidatin und der engagierte Einsatz unter anderem für die deutsche Automobilindustrie), nicht aufkommen lassen möchte. Der zweite große Nachteil für sie wäre, daß bestimmte Projekte mit den Stimmen der AfD beschlossen werden würden. Denn als Leiterin einer Minderheitsregierung könnte sie kaum verhindern, daß die Vorstellungen von CDU/CSU zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge mit den Stimmen von FDP und AfD abgesegnet würden. Die daran anschließende Debatte, daß sie auf die Rechtspopulisten angewiesen sei, könnte nicht nur ihr schaden sondern auch die Wahlergebnisse der AfD verbessern.

Also Neuwahlen. Im Gegensatz zu der in den Medien immer wieder angeführten Behauptung, dieser Weg sei »mit hohen Hürden« versehen, ist auch dieser leicht gangbar und in der Verfassung für Situationen wie die gegenwärtige ausdrücklich vorgesehen: Auf Vorschlag des Bundespräsidenten wird im Bundestag ein Kanzler ohne Aussprache gewählt (Art. 63 Abs. 1 GG). Dieser muß die Mehrheit der Mitglieder des Hauses auf sich vereinen (Art. 63 Abs. 2 GG), also in unserem Fall 355 oder mehr Stimmen erhalten. Ist dies nicht der Fall, kann die Wahl innerhalb von vierzehn Tagen unter den gleichen Bedingungen wiederholt werden (Art. 63 Abs. 3 GG). Gelingt die Kanzlerwahl abermals nicht, wird sofort erneut gewählt, wobei hier die einfache Mehrheit reicht. Der Bundespräsident entscheidet dann, ob er den gewählten Kandidaten ernennt oder den Bundestag auflöst (Art. 63 Abs. 4 GG). Worin hier die hohe Hürde liegt, bleib das Geheimnis der dies behauptenden Medienvertreter.

Bleibt noch die Frage zu klären, was mit Neuwahlen gewonnen ist. Die Wähler/innen hätten die Möglichkeit, aus dem Wahlergebnis vom September 2017 und den darauf folgenden politischen Ereignissen ihre Schlüsse zu ziehen. Sie könnten das Verhalten der Parteien bewerten und entsprechen ihr Wahlverhalten ausrichten. Zudem würden sie ein neues Mandat erteilen und die politischen Grundlagen damit ändern. Das kostet freilich Geld. Wer aber nach einer preiswerten Alternative sucht, wird unweigerlich auf eine Diktatur stoßen – das ist wohl kaum, was wir uns in unserem Land wünschen.

Es spricht also alles dafür, sprachlich abzurüsten und die gegenwärtige politische Lage als das zu begreifen, was sie ist: Schwierig vielleicht, aber keinesfalls eine Krise.

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Neue Auflage von »Wahlen?«

Wahlen? Welche Reformen braucht das Wahlrecht?

Die 4. erweiterte und aktualisierte Auflage von »Wahlen?«ist in den Buchshops erschienen und über den stationären Buchhandel zu bestellen.

Die Bundestagswahl 2017 hat die Schwächen der Wahlrechtsreform von 2012 deutlich zutage treten lassen. Insbesondere die hohe Zahl von Überhangmandaten sorgte dafür, daß der 19. Bundestag aus 709 Abgeordneten besteht.

»Wahlen?« zeichnet den Weg der Wahlrechtsreform vom ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2008 bis heute nach und thematisiert darüber hinaus weitere wahlrechtliche Probleme, die auf eine Lösung warten. Verschiedene Reformansätze werden vorgestellt und diskutiert.

Erschienen bei BoD – Books on Demand als Taschenbuch, gebundene Ausgabe und als E-Buch.

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Bundestagswahl 2017

Auch bei der Bundestagswahl 2017 ist wahlergebnisse.info mit aktuellen und historischen Wahlergebnissen dabei.

Ein spannendes Thema dieser Bundestagswahl wird der Anteil der Briefwähler/innen sein. In den letzten Jahren ist der Anteil der Briefwähler/innen bei Bundestags- und auch bei Europawahlen deutlich gestiegen. Einen weiteren Schub erhielt diese Entwicklung mit der Erleichterung der Briefwahl ab 2008, die allerdings verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte. Entsprechende Verfassungsgerichtsurteile, die die Briefwahl als verfassungskonform ansehen, stammen aus Zeiten, als diese noch erheblich eingeschränkt, also ein wichtiger Grund notwendig war, um die Briefwahlunterlagen beantragen zu können, der auch glaubhaft gemacht werden mußte.

Denn bei der Briefwahl ist die Freiheit der Wahl und der Wahlgeheimnis nicht mehr gewährleistet. Niemand weiß, ob der oder die Briefwähler/in zu Hause, im Pflegeheim oder wo auch immer er die Briefwahl durchführt nicht unter Druck gesetzt wird. Ob ihm dabei niemand über die Schulter schaut und damit das Wahlgeheimnis bricht, kann ebenfalls nicht gewährleistet werden. Schon deshalb war die Briefwahl über Jahrzehnte in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen möglich.

Daß der Gesetzgeber vor neun Jahren diese Voraussetzungen gelockert hat, führte zu Mißbrauch der Briefwahl und bewirkt zudem, daß die Briefwähler/innen auf aktuelle Entwicklungen nicht mehr reagieren können (vgl. Süddeutsche Zeitung: Warum die Briefwahl auch Nachteile hat). Ohnehin bestehen in Zeiten des Internets weitere Gefahren wie jene, daß Blanko-Briefwahlunterlagen mit ausgefüllter Eigenhändigkeitserklärung in entsprechenden Foren gehandelt werden könnten. Dies alles zerstört die Legitimation der Wahl und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die auch von den bereits genannten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr gedeckt ist.

Angesichts der Gefahren, die hinsichtlich der Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit der Wahl und des Wahlgeheimnisses ausgehen, ist es geradezu grotesk, wenn über eine noch stärkere Ausweitung der Briefwahl nachgedacht und letztlich sogar im Wahlkampf direkt zur Briefwahl aufgefordert wird, wie es die CDU auch auf Wahlplakaten macht. Notwendig wäre eine Einschränkung der Briefwahl, wie sie vor 2008 bestand. Ein hoher Anteil bei der Briefwahl könnte und sollte die Diskussion um die Gefahren, die hiermit verbunden sind, wieder in Gang setzten.

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Christian Lindner und die »staatspolitische Verantwortung«

Die jüngsten Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 brachte der SPD eine »krachende  Niederlage« (Martin Schulz). Eine der Konsequenzen, die die SPD aus dem Debakel zog war, daß sie die Teilnahme an einer großen Koalition mit der CDU ausschloß und wissen ließ, daß sie beabsichtige, sich in der Opposition zu erneuern.

Diese politisch nachvollziehbare und berechtigte Feststellung forderte indes den FDP-Chef Christian Lindner heraus, der SPD eine Flucht vor ihrer »staatspolitischen Verantwortung« vorzuwerfen. Lindner ließ die SPD wissen, daß es zu ihrer »staatspolitischen Verantwortung« gehöre, für ein Regierungsbündnis bereitzustehen, wenn andere Verhandlungen zur Regierung scheitern. Die FDP hingegen treffen eine solche Verantwortung nicht (vgl. Süddeutsche Zeitung: Lindner läßt Laschet zappeln). Die SPD wolle wohl Druck auf die FDP ausüben, so Lindner weiter (vgl. ebd.).

Warum auch nicht? Welchen Grund sollte die SPD haben, der FDP zu einer besseren Verhandlungsposition gegenüber der CDU zu verhelfen? Was Lindner vorschwebte, läßt sich relativ einfach aus seinen Vorwürfen gegen die Sozialdemokraten folgern: Lindner wollte in den Verhandlungen mit der CDU mit Andeutungen, daß die FDP nicht unbedingt regieren müsse, offensichtlich mit Maximalforderungen auftreten. Würde ihm die CDU nicht genug nachgeben, würde er die Verhandlungen scheitern lassen um im Bundestagswahlkampf mit der Behauptung aufzutreten, die FDP lasse sich nicht verbiegen. Im Zweifel hätte dann ja die SPD als Ausputzer der FDP für eine große Koalition zur Verfügung gestanden.

Nun jedoch weigert sich die SPD zu Recht, diese fragwürdige Rolle zu übernehmen. Was sollte auch die Partei daran hindern, Konsequenzen aus der Wahlniederlage zu ziehen und zur Feststellung zu gelangen, daß die Wähler/innen in Nordrhein-Westfalen ihr kein erneutes Mandat für eine Regierungsbeteiligung gegeben haben? Und überhaupt – woraus sollte die von Lindner behauptete »staatspolitische Verantwortung« wohl resultieren? Aus dem Wahlergebnis? Wohl kaum. Weil Lindner es einfach behauptet? So weit kommt es noch!

Es mag Lindner ärgern, daß die SPD sein taktisches Kalkül beschädigt hat, aber das ist nicht die Angelegenheit der Sozialdemokraten. Es bleibt Lindner mithin unbenommen, der CDU gegenüber mit seinen Maximalforderungen aufzutreten. Auch ohne Erklärung der Sozialdemokraten, als Reservekoalitiospartner zur Verfügung zu stehen, kann Lindner hoch pokern. Sein Einsatz ist dann allerdings nicht die FDP als Oppositionspartei sondern Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen. Lindner ist dann auch kein Held, sondern verantwortlich dafür, daß es so kommt. Vom zweistelligen Ergebnis können sich dann die Freien Demokraten allerdings verabschieden.

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Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen

Am morgigen Sonntag, den 7. Mai 2017, findet die Landtagswahl in Schleswig-Holstein statt. Wie auch die Wahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 gilt die Wahl als Testwahl für die Bundestagswahl. Neben der Frage, ob die Landesregierungen durch die SPD oder die CDU gestellt wird, dürfte auch das Abschneiden der AfD mit Blick auf die Bundestagswahl von Interesse sein. Bereits im Saarland zeigte sich, daß der Stern der »Alternative« sinkt.

Gegenwärtig sieht die Beteiligung der Parteien an den Landesregierungen in den Bundesländern wie folgt aus:

SPD: 13 Landesregierungen
CDU/CSU: 7 Landesregierungen
Grüne: 11 Landesregierungen
Linke.: 3 Landesregierungen
FDP: 1 Landesregierung
SSW: 1 Landesregierung

Bei der Stimmverteilung im Bundesrat entfallen 14 Stimmen auf große Koalitionen zwischen SPD und CDU, 38 Stimmen auf Länder, in denen die SPD an der Regierung beteiligt ist (ohne große Koalitionen) und 17 Stimmen auf Ländern, an denen CDU/CSU an der Regierung beteiligt sind (ebenfalls ohne große Koalitionen). Die Mehrheit im Bundesrat liegt bei 35 Stimmen.

Es geht somit bei den Landtagswahlen für die SPD auch darum, ihre Mehrheit im Bundesrat zu erhalten, auch wenn sich diese auf durchaus heterogene Koalitionen stützt. Überdies wird sich zeigen, ob der Aufwind, den die Partei am Anfang des Jahres durch die Nominierung des Kanzlerkandidaten Martin Schulz erfuhr, sich auf die Landtagswahlen übertragen läßt. Bereits bei der Landtagswahl im Saarland im März 2017 schien der »Schulz-Effekt« bereits verpufft zu sein. Insbesondere ein Scheitern der SPD bei den Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen könnte ein schlechtes Zeichen für die Bundestagswahl im Herbst setzten.

Genau darauf dürfte die CDU bauen, für die es in beiden Ländern auch darum geht, die Stimmung zu ihren Gunsten zu wenden. Dabei wird es auch auf das Abschneiden der FDP ankommen, für die es letztendlich auch darum geht, im Herbst wieder in den Bundestag einzuziehen.

Spannend wird auch die Frage, inwieweit die Vorhersagen der Meinungsforschungsinstitute für die Ergebnisse der Landtagswahl zutreffen werden. Denn nachdem sich in den letzten Jahren die Smartphones immer weiter verbreiten, ist es gerade auf der Landesebene für Meinungsforschungsinstitute nicht mehr einfach, die Menschen gezielt in den Bundesländern über das Telephon anzusprechen. Dies kann dazu führen, daß nur noch ein nicht mehr repräsentativer Ausschnitt der Bevölkerung der jeweiligen Bundesländer zu ihren Wahlentscheidungen befragt werden kann.

Somit stehen uns wieder einmal zwei spannende Wochenenden bevor. Alle Wahlergebnisse der beiden Landtagswahlen bis auf die Ebene der Wahlkreise werden, wie gewohnt, nach Vorliegen innerhalb eines Tages auf den Seiten von http://www.wahlergebnisse.info/ herunterzuladen sein.

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Neuwahl in Sachsen?

Die Landtagswahl in Sachsen von 2014 könnte demnächst wiederholt werden. Das fordern zumindest verschiedene Staatsrechtler, unter ihnen der Staatsrechtler Martin Morlok. Grund ist ein Vorgang in der Alternative für Deutschland (AfD). Unter der Führung der heutigen Bundesvorsitzenden der Partei, Frauke Petry, wurde der Landtagskandidat Arvid Samtleben von der Kandidatenliste der Partei gestrichen, obwohl er zuvor auf dem Parteitag demokratisch gewählt worden war. Morlok und andere Staatsrechtler sehen darin einen Verstoß gegen die innerparteiliche Demokratie, die zur Folge hat, daß der Landtag nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. Süddeutsche Zeitung und Spiegel Online). Der Landeswahlausschuß hätte die geänderte Landesliste für die Landtagswahl 2014 zurückweisen müssen.

Auch die Staatsanwalt ermittelt gegen Frauke Petry, was im Falle einer Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis und den Verlust des passiven Wahlrechtes nach sich ziehen könnte. Frauke Petry wäre somit auf Jahre nicht für die Wahl zum Bundestag zugelassen und könnte somit auch nicht als Spitzenkandidatin in den Wahlkampf ziehen.

In der Vergangenheit führte bereits in Hamburg das Fehlverhalten einer Partei zur Wahlwiederholung. Weil die CDU ihre fertige Landesliste durch den Parteitag abstimmen ließ, statt jeden Kandidaten einzeln wählen zu lassen, mußte die Bürgerschafts im Jahr 1993 neu gewählt werden. Es war die Geburtsstunde der STATT-Partei, die wenige Jahre später nur noch eine blasse Erinnerung in der Parteienlandschaft war.

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Norbert Lammerts Wahlrechtsvorschlag

Um die Wahlrechtsreform-Diskussion wieder in Gang zu bringen, veröffentlichte Norbert Lammert vor einiger Zeit einen eigenen Wahlrechtsvorschlag, mit dem er die Größe des Bundestages begrenzen möchte. Wesentliche Eckpunkte seines Vorschlages sind die Aufnahme der personalisierten Verhältniswahl in die Verfassung und die Deckelung der Ausgleichsmandate, wobei über die Deckelung hinaus bestehende Überhangmandate gewährt, dabei nicht ausgeglichen werden sollen.

Dieser Wahlrechtsvorschlag liegt bei der gegenwärtigen Umfragelage vor allem im Interesse der CDU/CSU, denn voraussichtlich sind die Unionsparteien die einzigen, die von einer solchen Regelung profitieren könnten.

Welche Ziele verfolgt Lammert mit seinem Wahlrechtsvorschlag? Durch die Aufnahme der personalisierten Verhältniswahl in die Verfassung will der Bundestagspräsident erreichen, daß der Grundsatz der Gleichheit der Wahl durch die Verfassungsentscheidung für die personalisierte Verhältniswahl begrenzt wird (vgl. Lammert 2016, S. 2). Nach Lammerts Vorstellungen müßte sich dann bei künftigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht die Reichweite der Gleichheit der Wahl an den Möglichkeiten der personalisierten Verhältniswahl messen lassen und gegebenenfalls eingeschränkt werden, weil sein Vorschlag im Ergebnis nicht nur zu ausgleichslosen Überhangmandaten, sondern auch zu einer Wiederauferstehung des inversen Erfolgswertes führen kann. Wegen des inversen Erfolgswertes, also des Effektes, daß eine Stimmabgabe für eine Partei dieser schaden kann, war 2008 das bestehende Wahlrecht durch das Bundesverfassungsgericht verworfen worden.

Die Begrenzung der Ausgleichsmandate für Überhangmandate ist legitmatorisch problematisch und stellt einen Bruch im Wahlrechtssystem des Verhältniswahlrechts dar. In Schleswig-Holstein waren die Ausgleichsmandate bis zur Landtagswahl 2009 ebenfalls begrenzt. Dies führte dazu, daß es nicht zum kompletten Ausgleich aller Überhangmandate der CDU kam, und diese Besonderheit im Wahlrecht dazu führte, daß CDU und FDP im Landtag von Schleswig-Holstein eine Mehrheit der Mandate hatte und die Regierung bilden konnte, obwohl sie bei der Landtagswahl auf weniger Zweitstimmen kamen als die Landtagsopposition. Eine solche Situation könnte auch bei einer Begrenzung der Ausgleichsmandate im Bund entstehen. Es würde somit eine Regierung gebildet, die nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei der Wahl hinter sich gebracht hätte.

Ohnehin sind ausgleichslose Überhangmandate eine Störung des Wahlergebnisses, weil die personalisierte Verhältniswahl der Bundesrepublik den Direktmandaten keine gestalterische Bedeutung hinsichtlich des Wahlergebnisses zumißt. Die Sitzverteilung richtet sich gesetzlich nach der Anzahl der Zweitstimmen. Ausdruck dieses Umstandes ist, daß die Direktmandate zunächst zugeteilt werden und die dann noch leeren Sitze aus den Landeslisten aufgefüllt werden. Der Wahlrechtsgesetzgeber hatte somit vor Augen, daß allein die Zweitstimmen über die Sitzverteilung entscheiden, und die Direktmandate hier keine Rolle spielen. Direktmandate kommen hinsichtlich der Mehrheitsverteilung im Bundestag auch erst dann zum Tragen, wenn sie in der Form der Überhangmandate auftreten, die das Ergebnis verzerren. Gegenwärtig ist die CDU/CSU die einzige Partei, die diesen Effekt bei Bundestagswahlen erhalten will. Somit geht auch der Wahlrechtsvorschlag Norbert Lammerts in diese Richtung.

Statt zu versuchen, sich die möglichen Vorteile ausgleichsloser Überhangmandate zu sichern, sollte sich die CDU/CSU von dieser Idee verabschieden und nach Möglichkeiten suchen, die Entstehung von Überhangmandaten im Vorfeld der Auszählung zu verhindern. Eine Möglichkeit wäre die Einführung der Präferenzwahl für die Erststimmen, wie sie auch im Buch »Wahlen?« vorgeschlagen wird (siehe auch wahlergebnisse.info). Hier könnten die Wähler/innen mehrere Kandidaten in einer bestimmten Reihenfolge wählen, was dazu führen würde, daß der am Ende gewählte Kandidat ein politisches Lager und nicht nur die Anhänger der eigenen Partei hinter sich hätte. Denn zu den Hauptentstehungsgründen für Überhangmandate zählt die Entwicklung des Parteiensystems, welches ermöglicht, daß eine Partei in mehreren Bundesländern bereits alle Direktmandate gewinnen kann, obwohl sie mit ca. 30% nur knapp über den Mitbewerbern liegt. Die Einführung des Präferenzwahlsystems könnte die Effekte dieser Entwicklung neutralisieren.

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