Déjà-vu: SPD-Mitgliederentscheid vor dem Bundesverfassungsgericht

Wie auch schon vor vier Jahren muß sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit Anträgen gegen den Mitgliederentscheid der SPD zum Koalitionsvertrag befassen. Auch schon vor vier Jahren wurde dagegen geklagt mit der Behauptung, hier würde den SPD eine zweite Bundestagswahl ermöglicht und die Entscheidung der Mitglieder zum Koalitionsvertrag stellten einen Eingriff in das freie Mandat der Abgeordneten dar, weil sie im Falle der Ablehnung gehindert werden sollten Angela Merkel zur Kanzlerin zu wählen.

Heute wird erneut so argumentiert. Dabei vergessen die Gegner des Mitgliederentscheids, daß jede Partei irgend ein Gremium über den ausgehandelten Koalitionsvertrag entscheiden lassen kann. Es ist eben nicht so, daß die Parteien auf der Grundlage eines wie auch immer gearteten Wähler/innenwillens handeln, der den Koalitionsvertrag automatisch in Kraft setzt, sondern die Parteien hier autonom und entsprechend ihrer Interessen und Programmatik entscheiden, ob sie einen Koalitionsvertrag für ausreichend halten oder diesen ablehnen. Bislang entschieden in der Regel Parteitage oder der Parteivorstand über diese Frage.

Vor vier Jahren legten die Sozialdemokraten diese Entscheidung erstmals in die Hände der Mitglieder. Und ebenfalls seit vier Jahren steht nun plötzlich die Behauptung im Raum, hierdurch würde das freie Mandat der Abgeordneten beschränkt. Bedauerlicherweise hat sich bislang kein Journalist gefunden, der den Vertretern dieser Auffassung die Frage stellte, warum bei der Entscheidung der Parteimitglieder über einen Koalitionsvertrag das freie Mandat der Abgeordneten beschränkt würde, hingegen bei der Entscheidung des Parteivorstandes oder eines Parteitages über die Annahme eines Koalitionsvertrages das freie Mandat der Abgeordneten nicht eingeschränkt würde. Entsprechende Behauptungen hat man bezüglich der letzten beiden Varianten bislang jedenfalls nicht wahrgenommen.

Vor vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entsprechende Klagen abgewiesen und auch in diesem Jahr sind bereits zwei Anträge diesbezüglich abgewiesen worden. Das Bundesverfassungsgericht sieht in solchen Mitgliederentscheiden kein Problem. Das ist auch konsequent, denn wenn die Mitglieder über den Koalitionsvertrag nicht entscheiden dürfen, wäre daraus der Schluß zu ziehen, daß auch die Entscheidung von Parteitagen über Koalitionsverträge verfassungsrechtlich problematisch wären. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grund, aus dem der Partei eine Beurteilung über einen Koalitionsvertrag aus der Hand genommen werden sollte. Wie die Partei darüber entscheidet, ist ihre Sache, so lange diese Entscheidung im Rahmen einer inneren demokratischen Ordnung stattfindet.

Insofern bleibt zu erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin grünes Licht geben wird für die die Beteiligung der Mitglieder der SPD an der Entscheidung über den Koalitionsvertrag.

Doch warum machen an dieser Stelle selbst Verfassungsrechtlicher die Diskussion um eine Beschränkung des freien Mandates der Abgeordneten auf? Dies könnte mit der Möglichkeit zusammenhängen, daß die angestrebte und auch in dieser Wahlperiode von den Medien kräftig befürwortete große Koalition durch einen Mitgliederentscheid nicht zustande kommen können. Ein Parteitag ist in dieser Hinsicht leichter zu beeinflussen als die gesamte Mitgliedschaft einer Partei. Hierin könnte durchaus das Interesse der Gegner der Mitgliederbefragung liegen – weil sie die große Koalition wollen, scheuen sie die Unwägbarkeiten, die mit einer Basisabstimmung der SPD einhergeht, zumal hier die Kritik an einer Neuauflage der großen Koalition besonders intensiv ist.

Von alledem sollte sich die SPD und ihre Mitgliedschaft nicht beeindrucken lassen. Ein Nein zur großen Koalition ist ebenso legitim und gerechtfertigt wie ein Ja und sollte in der Öffentlichkeit nicht als Ausweis mangelnder staatspolitischer Verantwortung gewertet werden. Entgegen landläufigen Diskussionen der letzten Jahre gibt es keine Alternativlosigkeit in einer Demokratie, und wer hier die eine oder andere Alternative delegitimieren will, hat wohl selbst ein Problem mit der Demokratie. Deshalb sollte jetzt ruhig abgewartet werden, wie die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands entscheiden. Eines jedoch steht schon jetzt fest: Die Entscheidung, die da getroffen wird, hat die gleiche Legitimation wie die Entscheidung eines Parteivorstandes oder eines Parteitages.

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